Brennholz – Ofenfertiges Kaminholz
Für alle, die die angenehme Wärme des Feuers und die gemütliche Atmosphäre vor dem Kamin lieben, bieten wir seit Herbst 2024 das passende Kaminholz. An unserem neuen Produktionsstandort in Much-Höfferhof erzeugen wir mit modernster Maschinentechnik kammergetrocknetes Brennholz in höchster Qualität. Das von uns verarbeitete Rundholz stammt ausschließlich aus den Wäldern rund um die Burg Herrnstein in Ruppichteroth und ist somit ein Garant für eine regionale und nachhaltige Forstwirtschaft.
Ofenfertiges Kaminholz
Bei uns erhalten Sie Brennholz aus regionalen Holzarten wie Buche, Eiche und ein Laubholzmix (Hartlaubhölzer) in Scheitlängen á 20 cm, 25 cm, 30 cm sowie 45 cm.
Zur Trocknung unseres Holzes setzen wir auf ein innovatives Energiekonzept, das auf regenerativen Energiequellen beruht. Die Energie für die Trocknungsanlage erzeugen wir mit Hilfe von zwei modernen und besonders energieeffizienten Biomasse-Heizkesseln. Diese werden mit Resthölzern und Spänen aus unserer Brennholzproduktion betrieben.
Sie können Ihr Holz unmittelbar ab Hof beziehen oder es einfach und bequem durch unseren Lieferservice direkt zu Ihnen nach Hause liefern lassen. Eine Bestellung ist über das Bestellformular hier auf unserer Website möglich, Anfragen gerne telefonisch unter 02247 2244.
Hackschnitzel
Ebenfalls bieten wir Ihnen hochwertige Waldhackschnitzel aus heimischem Laub-/Nadel-Mischholz. Die Hackschnitzel sind waldfeucht (nicht technisch getrocknet), naturbelassen und in der Größe G30 (Größenrahmen ca. 0 – 3 cm Korngröße) gefertigt. Das von uns verarbeitete Holz stammt ausschließlich aus den Wäldern rund um die Burg Herrnstein in Ruppichteroth und ist somit ein Garant für eine regionale und nachhaltige Forstwirtschaft.
Unsere Hackschnitzel eignen sich ideal für nachstehende Einsatzmöglichkeiten:
- Fallschutz für Spielgeräte z. B. Klettergerüste (nicht zertifiziert!)
- dekorative Beet-Abdeckung (langlebiger und geruchsärmer als Rindenmulch)
- Reitanlagen (z. B. Paddockbereich)
- Brennstoff für Hackschnitzelheizungen (nach weiterer Trocknung)
Preis: 43,00 € pro srm (m³), inkl. 7 % MwSt.
(Die Hackschnitzel sind von aktuellen Rabatt-Aktionen ausgeschlossen!)
Die Hackschnitzel können freitags in der Zeit von 12:00 – 18:00 Uhr an unserem Produktionsstandort in Much-Höfferhof abgeholt werden. Auch eine Lieferung gegen Aufpreis ist möglich. Die Kosten entnehmen Sie bitte dem Button “Lieferung”.
Holz in Säcken
Nachhaltig, regional und sozial. Natürlich entzünden – mit gutem Gefühl!
Nachhaltig, regional und sozial. Natürlich entzünden – mit gutem Gefühl!
Ab sofort erhalten Sie bei uns ofenfertiges Anzündholz sowie Kaminholz, praktisch verpackt im handlichen 12,5 dm³-Raschelsack. Ideal für Kamin, Ofen, Grill oder Feuerstelle. Die Säcke werden in Kooperation mit unserem regionalen Partner, der Lebensgemeinschaft Eichhof, einer sozialen Einrichtung für Menschen mit Assistenzbedarf, produziert. Das Holz hat eine Restfeuchte von unter 20 % und kann direkt verwendet werden.
- Anzündholz
- ca. 12,5 dm³ pro Sack
- 4,95 € brutto
- Abholung & Lieferung
- Kaminholz
- ca. 12,5 dm³ pro Sack
- 7,95 € brutto
- Abholung
Zu den Öffnungszeiten (siehe Abholung) können die Raschelsäcke am Höfferhof abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass dort nur Kartenzahlung möglich ist. Alternativ erhalten Sie das Holz auch im Bioladen der Lebensgemeinschaft Eichhof.
Das Anzündholz liefern wir Ihnen gerne zusammen mit Ihrem ofenfertigen Kaminholz aus. Geben Sie uns einfach bei Ihrer Bestellung im Bemerkungsfeld einen entsprechenden Hinweis.
Mit dem Kauf dieses Produktes unterstützen Sie aktiv soziale Arbeitsplätze und fördern die regionale Wertschöpfung.
Die frisch geernteten Baumstämme werden nach ihrer Anlieferung zunächst von grobem Schmutz befreit und anschließend auf die gewünschte Scheitlänge eingeschnitten. Bei der Spaltung der so entstandenen Stammscheiben setzen wir auf ein neuartiges Spaltverfahren, bei dem ein X-förmiges Spaltmesser zum Einsatz kommt. Hierdurch erzielen wir homogene, gleichförmige Scheite in quadrischer Form. Im nächsten Arbeitsschritt gelangen die Scheite über ein Förderband in die nachgelagerte Kaminholzaufbereitung. In dieser werden sie von losen Rindenstücken und groben Holzsplittern befreit, bevor sie in IBC-Gitterboxen mit einem Fassungsvermögen von einem Schüttraummeter (srm) abgefüllt werden. Von hier aus wird das Kaminholz unmittelbar in die Trockenkammer verbracht, wo es für bis zu sieben Tage bei einer Trocknungstemperatur von ungefähr 80 Grad Celsius verbleibt. Nach der Trocknung beträgt die Restfeuchte im Holz nur noch ca. 20 %, so dass eine unmittelbare Verbrennung ohne weitere Lagerung erfolgen kann. Darüber hinaus bietet die technische Trocknung unseres Holzes weitere Vorteile. Durch die hohen Temperaturen während des Trocknungsprozesses ist das Holz auch ohne den Einsatz von chemischen Verfahren nahezu frei von Insekten und Pilzen. Das getrocknete Brennholz lagern wir bis zum Verkauf in einer gut durchlüfteten und überdachten Halle auf unserem Betriebsgelände.
Hier erläutern wir Ihnen die unterschiedlichen Maßeinheiten in der Brennholzproduktion. Für unseren Brennholzverkauf ist die Einheit Schüttraummeter maßgeblich.
1 m³ = 1 m x 1 m x 1 m (Volumen eines Würfels)
Festmeter
1 Festmeter (fm) besteht aus 1 m³ massivem Holz (reines Holzvolumen) ohne Zwischenräume.
1 fm = 1,4 rm = 2,3 srm
Raummeter
1 Raummeter (rm) besteht aus 1 m³ ordentlich geschichtetem Kaminholz, einschließlich der Leerräume in der Schichtung.
1 rm = 0,7 fm = 1,4 srm
Schüttraummeter
1 Schüttraummeter (srm) besteht aus 1 m³ losem geschüttetem Kaminholz, einschließlich der Leerräume in der Schüttung.
1 srm = 0,4 fm = 0,7 rm
Kaminholz Buche
Kaminholz Eiche
Kaminholz Laubmix
(Ahorn, Birke, Erle, Esche, Hainbuche, Kirsche, Roteiche)
Für die Bezahlung des Brennholzes stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.
- Lieferung: Kartenzahlung oder Rechnung vorab
- Abholung: Kartenzahlung
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Brutto-Preise. Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung und werden in der Auftragsbestätigung verbindlich aufgeführt. Soll das Holz geliefert werden, so fallen weitere Kosten an (siehe Lieferung). Die vereinbarte Abrechnungseinheit ist der Inhalt einer IBC-Gitterbox mit den Maßen 120 x 100 x 116 cm. Dies entspricht ca. einem Schüttraummeter (1 srm).
Möchten Sie Ihr Brennholz selbst abholen? Gerne können Sie dies an unserem Produktionsstandort in Much-Höfferhof zu folgenden Zeiten tun:
Freitags, 12:00 Uhr – 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
Die Adresse lautet Höfferhof 1, 53804 Much-Höfferhof. Bitte nehmen Sie die Zufahrt von der Werschtalstraße aus.
Die Mindestabnahmemenge ist der Inhalt einer IBC-Gitterbox. Dies entspricht ca. einem Schüttraummeter.
Bitte beachten Sie, dass das Gewicht eines Schüttraummeters trockenem Kaminholz ca. 380 kg beträgt. Für eine eventuelle Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts Ihres Fahrzeugs (z. B. PKW, Anhänger, etc.) übernehmen wir keine Haftung.
Gerne liefern wir Ihnen unser ofenfertiges Brennholz direkt nach Hause. Nutzen Sie für Ihre Bestellung bitte das Bestellformular.
Bis zu einer Entfernung von 30 km von unserer Produktionsstätte (Höfferhof 1, 53804 Much) berechnen wir folgende Lieferkosten:
- Entfernung bis zu 10 km = 20,00 €/Lieferung
- Entfernung bis zu 20 km = 35,00 €/Lieferung
- Entfernung bis zu 30 km = 50,00 €/Lieferung
- Entfernung bis zu 40 km = 75,00 €/Lieferung
- Entfernung bis zu 50 km = 100,00 €/Lieferung
Ab einer Entfernung von über 50 km können Lieferungen auf Basis einer individuellen Anfrage vereinbart werden.
Die Mindestbestellmenge beträgt 2 srm (= Inhalt von 2 Gitterboxen). Für Lieferungen von weniger als 2 srm wird ein Mindermengenaufschlag von 15,00 € auf die Lieferpauschale erhoben. Das Holz wird Ihnen in die Einfahrt oder auf den Hof geschüttet (siehe Foto) – Sie erhalten keine Gitterbox!
Die maximale Liefermenge je Lieferung beträgt 7 srm. Bestellungen mit einer Gesamtmenge von mehr als 7 SRM werden auf mehrere Lieferungen aufgeteilt. Für jede zusätzlich erforderliche Anlieferung wird neben der ersten Lieferpauschale ein weiterer Lieferkostenanteil in Höhe von 50 % der für die jeweilige Entfernung geltenden Lieferpauschale berechnet.
Die Lieferung erfolgt bis zur öffentlichen Bordsteinkante Ihrer Wohneinheit. Bitte stellen Sie uns eine ausreichend große und befestigte Abladestelle zur Verfügung. Jede Lieferung beinhaltet eine Abladestelle, jede weitere Abladestelle im Umkreis von höchstens 1 km wird mit 20,00 € berechnet.
Wir liefern frühestens 14 Tage nach Versand der Auftragsbestätigung. Eine frühere Lieferung ist nach Absprache möglich.
Heute haben wir zum ersten Mal von Ihnen Kaminholz geliefert bekommen. Das war eine richtige Freude, eine so propere und saubere Holzlieferung zu erhalten. Sowohl der Service als auch die Ausführung waren excellent und werden von uns mit Sicherheit weiterempfohlen.
Vielen Dank für die prompte Lieferung des von mir bestellten Brennholzes. Wir sind sowohl mit der Lieferung als auch mit der gelieferten Qualität des Holzes sehr zufrieden.
Die Holzlieferung heute war perfekt. Pünktlich, freundlich, sehr sauberes Holz. Musste Ihre Kontaktdaten gleich an die Nachbarn weitergeben.
Lieferung war perfekt und das Holz ist wunderbar – viel weniger Rinde und noch durchgetrockneter, als bei meinem bisherigen Lieferanten. Aus meiner Sicht gibt es einen winzigen Schönheitsfehler – das Holz ist so akribisch klein gespalten, dass meine schwedischen und japanischen Axte jetzt leider ziemlich arbeitslos sind 😉
Wir sind sehr zufrieden mit dem gelieferten Holz und mit dem Service in Ihrem Haus!
Ganz lieben Dank für den äußerst sympathischen und hilfsbereiten Service! Wir haben zum ersten Mal bei Ihnen Kaminholz gekauft und abgeholt, und wir werden auch zukünftig gerne wieder zu Ihnen kommen. Super tolles Holz! Außerdem trifft man heutzutage eher selten auf so freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter, daher eine Bitte: Weiter so!
Wir sind sehr zufrieden mit dem gelieferten Holz und mit dem gelieferten Holz und mit dem
Service in Ihrem Haus!
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kaminholz
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen dem Brennholzkunden (Kunde) und dem Brennholzproduzenten (Produzent), der Gräflich Nesselrodeschen Verwaltung, Inhaber Maximilian Graf von Nesselrode, Herrnstein 1, 53809 Ruppichteroth, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über Brennholz aus der Produktion des Produzenten erklären die Parteien sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Präsentation von Brennholz, gleich welcher Kategorie, auf der Website des Produzenten stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die kostenpflichtige Bestellung der Ware durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot nach § 145 BGB des Kunden an den Produzenten dar. Mit der Annahme dieses Angebots durch den Produzenten (mittels Versand einer schriftlichen Auftragsbestätigung an den Kunden per E-Mail) findet der Vertragsabschluss statt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Wurde mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, so ist der Kaufpreis ohne Abzug nach erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung des Brennholzes ist spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin per Vorkasse (Banküberweisung) oder unmittelbar bei Auslieferung per EC-Cash zu leisten. Bei Selbstabholung am Produktionsstandort des Produzenten erfolgt die Zahlung mittels EC-Cash. Eine Barzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.
Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Produzent berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei Auftragsrücknahme durch den Kunden sind von ihm an den Produzenten Bearbeitungskosten in Höhe von 5 % des Kaufpreises zzgl. 7 % USt. zu zahlen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang des Kaufpreises beim Produzenten dessen Eigentum.
Der Kunde hat den Produzenten von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat dem Produzenten alle Schäden zu ersetzen, die ihm durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
§ 5 Basis-Maß
Als Grundlage für die Mengenbestimmung und Abrechnung der gelieferten Ware vereinbaren Produzent und Kunde Folgendes:
- Die maßgebliche Abrechnungseinheit ist der Inhalt einer handelsüblichen IBC-Gitterbox mit den Außenmaßen von ca. 120 cm × 100 cm × 116 cm.
- Der Inhalt einer vollständig befüllten IBC-Gitterbox entspricht näherungsweise einem Schüttraummeter (1 SRM).
- Sämtliche Mengenangaben des Produzenten in Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen erfolgen zur besseren Verständlichkeit in Schüttraummetern (SRM). Maßgeblich und verbindlich für die geschuldete Liefermenge ist jedoch ausschließlich der Inhalt einer befüllten IBC-Gitterboxen.
- Geringfügige Abweichungen des Schüttvolumens, die sich aus der Holzart, Stücklänge, Scheitstärke, Setzung während Transport und Lagerung oder sonstigen produkttypischen Eigenschaften ergeben, stellen keinen Mangel dar.
§ 6 Lieferbedingungen
Der Produzent liefert Brennholz bis zu einer Entfernung von 50 km, gemessen vom Betriebssitz Höfferhof 1, 53804 Much. Maßgeblich für die Entfernungsberechnung ist die kürzeste Fahrstrecke gemäß Google Maps zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
Für Lieferungen innerhalb des genannten Liefergebietes gelten folgende Lieferpauschalen:
- Entfernung bis zu 10 km = 20,00 €/Lieferung
- Entfernung bis zu 20 km = 35,00 €/Lieferung
- Entfernung bis zu 30 km = 50,00 €/Lieferung
- Entfernung bis zu 40 km = 75,00 €/Lieferung
- Entfernung bis zu 50 km = 100,00 €/Lieferung
Die Lieferkosten werden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und auf der Rechnung gesondert berechnet.
Lieferungen außerhalb des Umkreises von 50 km können nach individueller Vereinbarung erfolgen. Ein Anspruch auf Belieferung außerhalb des regulären Liefergebietes besteht nicht. Der Produzent behält sich das Recht vor, entsprechende Lieferanfragen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
Die Mindestbestellmenge für eine Anlieferung durch den Produzenten beträgt 2 SRM je Kunde. Für Lieferungen von weniger als 2 SRM (d.h. ein SRM) wird zusätzlich zur jeweiligen Lieferpauschale ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 15,00 € erhoben.
Die maximale Liefermenge je Lieferung beträgt 7 SRM. Bestellungen mit einer Gesamtmenge von mehr als 7 SRM werden auf mehrere Lieferungen aufgeteilt. Für jede zusätzlich erforderliche Anlieferung wird neben der ersten Lieferpauschale ein weiterer Lieferkostenanteil in Höhe von 50 % der für die jeweilige Entfernung geltenden Lieferpauschale berechnet.
Beispiel: Beträgt die Lieferpauschale aufgrund der Entfernung 50,00 €, so werden bei einer Bestellung von mehr als 7 SRM für jede zusätzliche erforderliche Lieferung weitere 25,00 € berechnet.
Als vertraglich vereinbarter Lieferort für das Brennholz gilt die öffentliche Bordsteinkante vor dem Grundstück bzw. der Wohneinheit des Kunden, soweit diese mit dem Lieferfahrzeug ordnungsgemäß und gefahrlos erreichbar ist.
Ein Anspruch des Kunden auf Ablieferung des Brennholzes an einem anderen Ort, insbesondere in Garagen, Carports, Lagerstätten, Gebäuden, Kellern oder sonstigen durch den Kunden bestimmten Flächen, besteht nicht.
Sofern der Fahrer auf Wunsch des Kunden und nach eigenem Ermessen von dem vereinbarten Lieferort abweicht und das Brennholz an einem anderen Ort auf dem Grundstück oder in dessen unmittelbarer Nähe ablädt, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen einer freiwilligen Kulanzleistung. In diesem Fall erfolgt die Anlieferung und Ablagerung auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und auf dessen Risiko. Der Produzent sowie dessen Mitarbeiter haften insoweit nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden, die aus den örtlichen Gegebenheiten oder den Weisungen des Kunden resultieren, haftet der Kunde selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichend große, befestigte und gefahrlos erreichbare Abladestelle Sorge zu tragen. Der Produzent oder dessen Fahrer sind berechtigt, die Entladung zu verweigern, wenn die örtlichen Gegebenheiten eine sichere Durchführung der Lieferung nicht zulassen oder Schäden an Fahrzeug, Grundstück oder sonstigen Sachen zu befürchten sind.
Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wegen einer ungeeigneten oder nicht zugänglichen Abladestelle, nicht durchgeführt werden, bleibt der Anspruch des Produzenten auf die vereinbarte Lieferpauschale unberührt. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz zusätzlicher Aufwendungen oder Schäden bleiben vorbehalten.
Die vereinbarte Lieferpauschale umfasst die Anlieferung und Entladung an einer Abladestelle. Jede weitere Abladestelle innerhalb desselben Lieferauftrags wird zusätzlich mit 20,00 € einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
Als weitere Abladestelle im Sinne dieser Regelung gilt ausschließlich eine Entladestelle, die sich in einem Umkreis von höchstens 1 km zur ersten Abladestelle befindet. Maßgeblich für die Entfernungsberechnung ist die kürzeste Fahrstrecke gemäß Google Maps zum Zeitpunkt der Lieferung.
Befindet sich die gewünschte weitere Abladestelle in einer Entfernung von mehr als 1 km zur ersten Abladestelle, gilt dies als gesonderte Anlieferung. In diesem Fall ist der Produzent berechtigt, hierfür die nach § 6 geltende Lieferpauschale gesondert zu berechnen oder die Durchführung abzulehnen.
Erlangt der Produzent erst bei Durchführung der Lieferung Kenntnis davon, dass mehrere Abladestellen angefahren oder bedient werden sollen, ist er berechtigt, die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
§ 7 Gewährleistung und Reklamationen
Soweit die gelieferte Ware bei Gefahrübergang mangelhaft ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Der Kunde hat die gelieferte Menge und Beschaffenheit der Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel innerhalb von 14 Tagen, wenn der Kunde Verbraucher ist, bzw. drei Tagen, wenn der Kunde Unternehmer ist, in Textform (per E-Mail oder Brief) dem Produzenten anzuzeigen.
Vor der Geltendmachung weitergehender Gewährleistungsrechte hat der Kunde dem Produzenten Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Die Frist soll regelmäßig mindestens 14 Kalendertage betragen, soweit nicht besondere Umstände eine kürzere Frist rechtfertigen.
Bei dem gelieferten Brennholz handelt es sich um ein Naturprodukt. Natürliche Abweichungen in Struktur, Farbe, Form und Beschaffenheit stellen daher keinen Sachmangel dar. Insbesondere gelten folgende Eigenschaften nicht als Mangel:
- Verfärbungen,
- Trockenrisse,
- fehlende oder teilweise gelöste Rinde,
- Äste oder Astansätze,
- Verschmutzungen durch Erde, Staub, Laub oder vergleichbare natürliche Bestandteile,
- Pilzfruchtkörper, Flechten oder Moose,
- natürliche Unterschiede hinsichtlich Form, Stärke oder Oberflächenbeschaffenheit der Holzscheite,
- sonstige naturbedingte Veränderungen und Abweichungen vergleichbarer Art.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Verarbeitung der Ware verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung, Pilzbefall oder Qualitätsverluste infolge unzureichender Belüftung, Witterungseinflüssen oder sonstiger ungeeigneter Lagerbedingungen.
Eine Veränderung der Ware durch den Kunden oder Dritte nach der Lieferung kann Gewährleistungsansprüche ausschließen, soweit die geltend gemachten Mängel hierauf zurückzuführen sind.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Erhalt der Ware, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Widerrufsrecht
Der Kunde hat ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss (Auftragsbestätigung durch den Produzenten). Hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf die Widerrufsbelehrung im Anhang verwiesen. Im Falle des Widerrufs sind paketversandfähige Sachen auf Gefahr des Produzenten zurückzusenden. Ferner hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für beide Seiten mit Vertragsschluss, in diesem Fall mit dem Versand der Auftragsbestätigung. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde.
§ 9 Haftungsausschluss
Der Produzent und die ihm anvertrauten Mitarbeiter haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften sie für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet der Produzent jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Er haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Produzent haftet insoweit weder für die ständige, noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website.
§ 10 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der Gräflich Nesselrodeschen Verwaltung, die unter https://www.nesselrode.de/rechtliches/datenschutz einsehbar ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt pflegt, bleiben unberührt.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist, am Sitz des Produzenten.
Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Produzenten, das Amtsgericht Siegburg bzw. das Landgericht Bonn.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
§ 12 Waldschutzklausel
Die Produktion unseres Brennholzes ist unserer waldbaulichen Strategie untergeordnet. Sollte zum Beispiel aufgrund von zu nasser Witterung eine Produktion und Gewinnung unseres nachhaltigen Rohstoffes nicht möglich oder unzumutbar sein, so behalten wir uns vor, unsere Leistung so lange nicht zu erbringen, bis dies wieder möglich, zumutbar oder ökologisch vertretbar ist.
Stand: 01.09.2026
Anhang – Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher hat der Kunde ein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung:
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss (Auftragsbestätigung durch den Produzenten) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Gräflich Nesselrodesche Verwaltung
Maximilian Graf von Nesselrode
Herrnstein 1
53809 Ruppichteroth
Telefax: 02247 4424
E-Mail schreiben
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde dem Produzenten die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er dem Produzenten insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen muss der Kunde nur leisten, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Waren sind auf Gefahr des Produzenten zurückzusenden. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Produzenten mit deren Empfang.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen den Parteien benötigten Daten werden vom Produzenten gespeichert und sind für den Kunden jederzeit zugänglich. Insoweit wird auf die Regelung des Datenschutzes in den AGB des Produzenten verwiesen.
Speziellen und vorstehend nicht erwähnten, weitergehenden Verhaltenskodizes unterliegt der Produzent nicht.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Produzenten verwiesen.